|
1. Allgemeines / Vertragsabschluß |
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1.1 |
Für alle Lieferungen und Leistungen
sowie für künftige gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die
den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller,
auf die ergänzend Bezug genommen wird. |
|
1.2 |
Abweichungen von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden
bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung. |
|
1.3 |
Unsere Angebote und Angaben
hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und
Produktbeschreibungen sowie der von uns angebotenen Leistungen sind
freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche
Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische
Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns
Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren
verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch
nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt
wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der
Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.
|
|
1.4 |
Kaufverträge kommen erst durch eine
schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten
Ware und der erbrachten Leistungen durch den Kunden zustande.
|
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1.5 |
Übertragungen von Rechten und
Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung
der Firma iNTuS, Osanbrück. |
|
2. Preise und Zahlungsbedingungen |
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2.1 |
Für die Lieferung und Leistungen
gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder
Auftragsbestätigung. |
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2.2 |
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich
gesetzlicher MwSt, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation,
Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine
andere Vereinbarung getroffen wurde. |
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2.3 |
Unsere Rechnungen sind sofort fällig
und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn die die Firma iNTuS, Osnabrück über den Betrag
verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines
darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel
oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber
entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kundens. Für die
rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
|
|
2.4 |
Nimmt der Käufer die verkaufte Ware
oder die Leistung nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf
Abnahme zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalisierten
Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Für die Dauer des
Abnahmeverzugs des Käufers ist die Firma iNTuS berechtigt, die
Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer
Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des
Annahmeverzugs hat der Käufer an die Firma iNTuS Ersatz für die
entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal
EUR 25,00 zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann Firma
iNTuS den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde
nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
|
|
2.5 |
Zurückbehaltungsrechte stehen dem
Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist
ausgeschlossen, es sei denn,
die
Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von
uns anerkannt. |
|
3. Lieferfrist |
|
3.1 |
Verbindliche Liefertermine müssen
schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt
mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten,
wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. Eine
Leistung gilt als erbracht, wenn vom Kunden eine schriftliche
Bestätigung unterzeichnet wurde. |
|
3.2 |
Die Lieferfrist verlängert sich ggf.
um die Zeit, bis der Kunde uns die für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
|
|
3.3 |
Alle vereinbarten Lieferfristen gelten
vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. |
|
3.4 |
Die Lieferzeit verlängert sich
angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen,
insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von uns nicht zu
vertretender Umstände, wie gesetzlichen oder behördlichen
Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen
von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten
Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während
eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende
derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden
baldmöglichst mitteilen. |
|
3.5 |
Geraten wir mit der Lieferung in
Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter
Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens
begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn
der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
|
|
4. Lieferung, Versand,
Gefahrenübergang |
|
4.1 |
Wir sind zu Teillieferungen
berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen,
Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige
Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbständige
Teillieferungen zurückzuweisen. |
|
4.2 |
Die Versandart, den Versandweg und die
mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen
bestimmen, sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
|
|
4.3 |
Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Lager verläßt.
Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
|
|
5. Umtausch bzw. Rücknahme |
|
Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur
bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von uns schriftlich
bestätigter Kulanzumtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit
einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes belastet. Ein
Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter
Originalverpackung ist ausgeschlossen. Aus lizenzrechtlichen Gründen
ist Umtausch oder Rücknahme jedweder Software grundsätzlich nicht
möglich. Eine Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht
lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit
dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle,
erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die
Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle
Verpackungen der
Firma iNTuS
und ihrer Zulieferanten.
Rücknahme von Leistungen erfolgt nur
bei nachweislich falscher Leistung. Die
Firma iNTuS ist
berechtigt, sämtliche Fragmente der erbrachten Leistung von
eventuellen Datenträgern zu löschen und bestehende
Systemkonfigurationen so zu verändern, dass die bisher erbrachten
Leistungen vollständig aus der Systemkonfiguration des Kunden
entfernt wurden. |
|
6. Eigentumsvorbehalt |
|
6.1 |
Wir behalten uns das Eigentum an der
Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem
Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten,
Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Kundens sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der
Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag. |
|
6.2 |
Bei Pfändungen oder sonstigen
Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen. |
|
6.3 |
Eine Verarbeitung oder Umbildung der
Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die
Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. |
|
6.4 |
Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der
Vermischung. Ist die Sache des Kundens als Hauptsache anzusehen, so
hat der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. |
|
6.5 |
Der Kunde ist berechtigt, die Waren im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch
bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder
Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an
uns ab. |
|
7. Gewährleistung / Haftungsausschluß |
|
7.1 |
Die
Firma iNTuS
gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, daß die
Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von
Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie
Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien.
Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen
Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei
Ansrüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung.
Gebrauchte Ware wird unter Ausschluß jedweder Gewährleistung
verkauft. |
|
7.2 |
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel
und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung,
Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für
den Betrieb von Gegenständen mit falscher Stromart oder -spannung
sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für
Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion
oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher
oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten
zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese
Umstände nicht ursächlich für die gerügten Mängel sind. |
|
7.3 |
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn
der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne
ausdrückliche schriftliche Bestätigung der
Firma iNTuS
oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert
wurden. |
|
7.4 |
Sollte die
Firma iNTuS
Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
akzeptieren, besteht für den Käufer gegenüber der Firma iNTuS
kein Recht auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder
Nacherfüllung. In diesem Falle leitet die Firma iNTuS
die Reparatursache lediglich für den Käufer an ihre Vorlieferanten
weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren
Herstellergarantie zu ermöglichen. |
|
7.5 |
Offensichtliche Mängel sind
unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Empfang der
Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle
Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten
ergänzend die §§ 377, 387 HGB. |
|
7.6 |
Soweit ein von uns zu vertretender
Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung i.S.d. § 439 BGB berechtigt.
Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als
akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung
des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist
zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der
Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab
Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf
Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Der
Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur
oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. |
|
7.7 |
Durch einen Austausch im Rahmen der
Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw.
Garantiefristen in Kraft. |
|
7.8 |
In den Fällen, in denen -auch für
unseren Käufer- kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette
vorliegt, finden die Vorschriften §§ 474-479 BGB keine Anwendung.
Sollte der Käufer die Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs
weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d.
§ 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der
Aufwendungen Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche Aufwendungen
wird nur bis maximal 2% des Netto-Warenwertes gewährt. Weitergehende
Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die vereinbarte
24-monatige Gewährleistung gem. 7.1 dieser AGB als gleichwertiger
Ausgleich i.S.d. §478 IV S.1 BGB abgegolten. |
|
7.9 |
Soweit nicht anders ausdrücklich
vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus
welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für
Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind;
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt
nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder
Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit,
sowie Ansprüche nach §§ 1.4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für
Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir
den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und
der Käufer sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist,
so daß die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden
können. |
|
7.10 |
Schadensersatzansprüche können in
allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder
Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn
zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. |
|
7.11 |
Gewährleistung,
Mängelbeseitigung bei Software- und Webpräsenzerstellungen:
Die Firma iNTuS
haftet dafür, dass
-
an
den Lieferungen und Leistungen keine Rechte Dritter bestehen, die
die Rechte des Anwenders einschränken,
-
die
Funktionsfähigkeit uneingeschränkt gegeben ist und die Lieferungen
und Leistungen auf dem heutigen Stand der Technik sind,
-
die
einschlägigen Rechtsvorschriften beobachtet wurden,
-
alle notwendigen Lizenzen und Erlaubnisse eingeholt wurden auf
Kosten des Erstellens.
Die Mängelhaftung
endet kraft Gesetzes nach 6 Monaten ab Abnahme der vollständigen
Vertragsleistungen. Gerügte Mängel sind unverzüglich nachzubessern;
nach drei erfolglosen Behebungsversuchen ist der Anwender
berechtigt, den Mangel anderweitig beheben zu lassen und dem
Ersteller die Kosten zu berechnen. |
|
8. Rücktritt und Entschädigung von
nicht ausgeführten Bestellungen und Leistungen |
|
8.1 |
Wir können vom Vertrag zurücktreten,
wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder
gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz
mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete
Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Kunden bekannt werden. |
|
8.2 |
Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder
wenn die Bestellung und/oder Leistung aus Gründen nicht ausgeführt
wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für
unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale
Entschädigung von 10 % des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das
Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen.
Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde
nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. |
|
9. Webhosting |
|
9.1 |
Geltungsbereich |
|
|
|
a) |
iNTuS erbringt Dienste,
Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen speziell für
Webhosting. Sie gelten für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne
des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, auch wenn sie nicht
noch einmal ausdrücklich vereinbart oder nochmals
vorgelegt werden. |
|
b) |
Von diesen
Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen,
insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur
dann Vertragsbestandteil und wirksam, wenn iNTuS sie in
ihrer Geltung schriftlich bestätigt. |
|
c) |
Von Mitarbeitern der Firma
iNTuS abgegebene mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind
nur dann gültig, wenn iNTuS sie schriftlich bestätigt. |
|
d) |
iNTuS ist zu einer
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder
Zeit berechtigt. iNTuS wird Anderungen mit einer
angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht,
der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den
geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe, dann werden diese Vertragsbestandteil. Im
Falle des Widerspruchs ist die Firma iNTuS berechtigt,
den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die
geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in
Kraft treten sollen. |
|
|
9.2 |
Vertrag / Vertragsleistung |
|
|
|
a) |
Der Vertrag zwischen der
Firma iNTuS und dem Kunden kommt durch den Auftrag des
Kunden und der anschließenden Bestätigung durch iNTuS
zustande, wobei iNTuS die Bestätigung durch eine erste
Erfüllungshandlung oder Lastschriftabbuchung oder
Rechnungslegung ersetzen kann. |
|
b) |
Soweit Bestell- oder
Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als
Bestandteil des Vertrages. |
|
c) |
iNTuS ist zu jeder Zeit
berechtigt, von ihr angebotene kostenlose Dienste und
Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus
Rechte auf Minderung, Wandelung, Schadensersatz oder
Kündigung erwachsen. |
|
d) |
Die Firma iNTuS berechnet
die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu den
Leistungen hinzu. |
|
e) |
Gegenstand und Umfang der
Leistung von iNTuS ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular, dem
Produktblatt; Rechte auf Weitergehende Sonderleistungen
bestehen nicht. Soweit der Vertrag mit einem
Wiederverkäufer erfolgt oder aber ein für den
Wiederverkauf vorgesehenes Produkt verkauft wird, hat
die technische Betreuung (Support) gegenüber dem
Endkunden oder Subhändler der Kunde zu leisten. |
|
|
9.3 |
Allgemeine Leistungsinhalte |
|
|
Soweit vertraglich keine anderweitige
Vereinbarung getroffen ist gilt die allgemeine Leistungsbeschreibung
der nachstehenden Klauseln als Vertragsinhalt: |
|
|
|
a) |
Webhosting:
Es wird ein definierter Festplattenspeicherplatz auf von
iNTuS im Internet angemieteten Servern bereitgestellt. |
|
b) |
Internet-Domains:
Es wird im Auftrag des Kunden die Registrierung von
Domainnamen im Internet bei den dafür zuständigen
Vergabestellen durchgeführt und es werden die
Domainnamen gepflegt. Die Firma iNTuS übernimmt keine
Haftung dafür, dass er Vertragsgegenstand den Wünschen
und Bedürfnissen des Kunden entspricht oder aber eine
Domain, die zur Anmeldung gelangt, auch tatsächlich frei
und frei von Rechten Dritten ist. Soweit nichts anderes
vereinbart ist werden Domains als "de"-Domains
angemeldet. |
|
c) |
Content-Providing:
Es werden Inhalte (z. B. Bilder, Filme, Texte,
HTML-Dokumente etc.) für die Einbindung innerhalb der
Internetpräsenzen bereitgestellt. iNTuS garantiert dem
Kunden, dass die Inhalte von Rechten Dritter nicht
beeinträchtigt werden können, aber nicht die
Verwendbarkeit für Jugendliche. Soweit Inhalte den
Jugendschutzvorschriften unterfallen und der Kunde die
Inhalte verwendet, ist er verantwortlich für den Schutz
der Präsentation vor dem Zugriff Jugendlicher. Die
Inhalte stellt die Firma iNTuS dem Kunden ausschließlich
zur Einbindung in eine vertraglich zu benennende
Internetpräsenz zur Verfügung. Eine Nutzung für andere
Internetpräsenzen oder außerhalb der Webpräsenz ist
nicht gestattet. Kündigt der Kunde den Vertrag mit
iNTuS, erlischt auch die Berechtigung zur Nutzung der
verfügbar gemachten Inhalte. |
|
d) |
Service-Management:
Es werden internetbasierte Dienstleistungen
bereitgestellt oder vermittelt. |
|
|
9.4 |
Pflichten des Kunden |
|
|
iNTuS behält sich vor, bei
Zuwiderhandlungen der folgenden Vereinbarungen den Zugang des Kunden
ohne vorherige Abmahnung zu schliessen. |
|
|
|
a) |
Bei der Anmeldung hat der
Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung
etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind der
Firma sofort zu melden. Soweit der Kunde Kaufmann ist
wird für die Anmeldung unter falschem Namen und die
Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung oder
Rechnungsanschrift eine Ver tragsstrafe von 2.500,00 € -
die durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden
kann - zu Lasten des Kunden vereinbart. |
|
b) |
Der Kunde ist
verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und
Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei
unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der
Kunde für einen eventuellen Missbrauch bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem er iNTuS schriftlich oder telefonisch
zur Sperrung aufgefordert hat. |
|
c) |
Die Belästigung anderer
Internetnutzer ist nicht gestattet. Der Missbrauch oder
die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung mit der
größtmöglichen Sorgfalt durchzuführen. |
|
d) |
Der Kunde trägt die
Verantwortung für sein über iNTuS veröffentlichtes und
versendetes Material. Der Kunde ist verpflichtet,
hiervon Sicherungskopien anzufertigen. Für Schäden,
gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den
Servern entstehen, haftet die Firma iNTuS nicht.
Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für iNTuS fremde
Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz. |
|
e) |
Der Kunde hat
sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz
(inklusive aller Programme, Datenbanken, etc.) keine
Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt
werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder
Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt
wird. |
|
f) |
Der Kunde verpflichtet
sich der Firma iNTuS Störungen, Mängel und Schäden am
System sofort zu melden. Der Kunde hat iNTuS jene Kosten
zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen,
Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten
hat. |
|
g) |
Die Sperre eines
Anschlusses ohne vorherige Abmahnung oder nach
vorausgegangener Abmahnung gilt als fristlose Kündigung
des Vertrages durch iNTuS. |
|
h) |
Monatliche Entgelte werden
im Lastschriftverfahren zum Beginn der
Abrechnungsperiode belastet, der Kunde gewährleistet die
Deckung des Kontos. Abweichende Vereinbarungen sind hier
möglich. |
|
|
9.5 |
Drittnutzung |
|
|
|
a) |
Dritte dürfen weder direkt
noch indirekt die Dienste der Firma iNTuS anstelle des
Kunden nutzen, es sei denn, dass der Dritte im
Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt oder Angehöriger
einer dauerhaften häuslichen Lebensgemeinschaft ist. Für
die Nutzung durch Dritte haftet der Kunde. Ein
Rechtsanspruch des Kunden auf Gestattung der Nutzung
durch Dritte besteht nicht. |
|
b) |
Bei missbräuchlicher
Nutzung durch Dritte ist iNTuS berechtigt, Unterlassung
zu verlangen oder den Zugang des Kunden zu schließen. |
|
|
9.6 |
Ausfall |
|
|
|
a) |
iNTuS mietet für die
Internetpräsenzen ein ständig überwachtes Server-System
an. Dem Kunden wird bei ordnungsgemäß laufendem System
der jederzeitige Zugang zu den für ihn bestimmten
Bereichen ermöglicht. |
|
b) |
Bei einem Systemausfall,
der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges
Verhalten der Firma iNTuS und den dortigen Mitarbeitern
beruht, bestehen keine Ansprüche des Kunden auf
Wandelung, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz. |
|
c) |
Vorhersehbare Ausfälle
aufgrund von Wartungsarbeiten werden dem Kunden in
angemessener Frist im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Der
Ausfall von 18 Stunden Nutzungszeit pro Kalendermonat
für Wartungsarbeiten ist im Preis mitkalkuliert.
Ansprüche des Kunden können insoweit nicht hergeleitet
werden. |
|
|
9.7 |
Haftungsausschluss |
|
|
|
a) |
Für Schäden oder Verluste
aufgrund der Nutzung der von iNTuS zur Verfügung
gestellten Internetdienste haftet iNTuS nicht, es sei
denn, dass die Haftung auf Vorsatz von iNTuS beruht.
Geschäfte des Kunden mit Dritten, die über iNTuS
getätigt werden, liegen außerhalb der Verantwortung der
Firma iNTuS. |
|
b) |
Die Firma iNTuS haftet
nicht für Schäden aus Datenverlusten, es sei denn, die
Datenverluste sind auf Vorsatz von iNTuS zurückzuführen. |
|
c) |
Für Schäden, die sich aus
der fehlenden Verfügbarkeit von Internetpräsenzen oder
Internetzugängen ergeben, besteht eine Haftung von iNTuS
nur für den Fall von Vorsatz. |
|
d) |
Alle vom Kunden über den
Zugang der iNTuS abgerufenen Inhalte sind fremde Inhalte
im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz. |
|
|
9.8 |
Zahlung |
|
|
|
a) |
Der Kunde ist
verpflichtet, der Firma iNTuS zur Einziehung mittels
Lastschriftermächtigung zu legitimieren. iNTuS kann im
Falle des Widerrufs der Lastschriftermächtigung einen
Sicherungsbetrag von 12 durchschnittlichen kalkulierten
Monatsbeträgen verlangen. |
|
b) |
Bei Verzug mit Zahlung ist
iNTuS bei Rückstand von mehr als zwei Monatszahlungen
oder einem Rückstand von mehr als 250,00 € zur
sofortigen Sperre des Kundenzugangs berechtigt. iNTuS
ist berechtigt, die Regelungen des § 19
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung anzuwenden. |
|
c) |
Einwendungen gegen die
Ermittlung und Abrechnung der Vergütung sind binnen
Monatsfrist schriftlich bei iNTuS zu erheben. Danach
gilt die Abrechnung in allen Teilen als genehmigt und
iNTuS ist zur Löschung der Daten nach Ablauf eines
weiteren Monats berechtigt. |
|
d) |
Soweit die
Domain-Vergabestellen die Kosten für die Registrierung
oder andere Leistungen erhöhen, ist die Firma iNTuS zur
Anpassung der dem Kunden berechneten Entgelte ab dem
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung der
Vergabestellen berechtigt. |
|
e) |
Während der Laufzeit des
Vertrages betreut iNTuS die Domainnamen des Kunden auf
der Grundlage der Vorgaben der Vergabestellen.
Änderungen der Vorgaben wer- den automatisch Gegenstand
der Leistung von iNTuS und gelten als mit dem Kunden
vereinbart. |
|
f) |
Der Kunde wird bei der
Vergabestelle als Nutzungsberechtigter ("admin-c") der
Domain eingetragen. Der Kunde stimmt zu, dass sein Name,
Anschrift und Telefonnummer bei der Vergabestelle
gespeichert werden und bei Anfrage öffentlich einsehbar
sind (Vorgabe der Denic eG und anderer Vergabestellen). |
|
g) |
Bei Vertragsbeendigung
kann iNTuS die dem Kunden zugeordneten Domainnamen
löschen, auch wenn der Kunde einen abweichenden
Nutzungsberechtigten benennt. Bei Weiternutzung der
Domain durch den Kunden wird die Firma iNTuS zum
Vertragsende die Freigabeerklärung erteilen, sofern der
Kunden die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt hat. |
|
h) |
Der Kunde wirkt bei der
Registrierung, Änderung und Ummeldung einer Domain mit,
soweit erforderlich. |
|
i) |
Bei vorzeitiger Beendigung
eines Vertrages, der eine oder mehrere Domains
beinhaltet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im
Voraus bezahlter Beträge. |
|
|
10. Software, Literatur |
|
Bei Lieferung von Software gelten über
unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen
Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software
erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
|
|
11. Verwendung von Kundendaten
|
|
Wir sind berechtigt, alle Daten, die
Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem
Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. |
|
12. Ausfuhrgenehmigung |
|
Eventuell für die Ausfuhr der
gelieferten Ware notwendige Zustimmung des Bundesamtes für
gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus, sind vom Kunden in
eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer
solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag
zurückzutreten. |
|
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht |
|
13.1 |
Als Erfüllungsort für alle
beidseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen,
einschließlich eventueller Rückgewähransprüche wird Osnabrück
vereinbart. |
|
13.2 |
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten,
die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und
mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als
Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen
Osnabrück vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden
zu klagen. |
|
13.3 |
Bei Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin
wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches
Recht. |