Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Stand: 01.12.2003

 

 

                    

1. Allgemeines / Vertragsabschluß

1.1

Für alle Lieferungen und Leistungen sowie für künftige gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.

1.2

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.3

Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sowie der von uns angebotenen Leistungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.

1.4

Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware  und der erbrachten Leistungen durch den Kunden zustande.

1.5

Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma iNTuS, Osanbrück.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1

Für die Lieferung und Leistungen gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.

2.2

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2.3

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die die Firma iNTuS, Osnabrück über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kundens. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

2.4

Nimmt der Käufer die verkaufte Ware oder die Leistung nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Für die Dauer des Abnahmeverzugs des Käufers ist die Firma iNTuS berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Firma iNTuS Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal EUR 25,00 zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann Firma iNTuS den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

2.5

Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn,
die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

3. Lieferfrist

3.1

Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. Eine Leistung gilt als erbracht, wenn vom Kunden eine schriftliche Bestätigung unterzeichnet wurde.

3.2

Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Kunde uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.3

Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

3.4

Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie von uns nicht zu vertretender Umstände, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.

3.5

Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

4.1

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.

4.2

Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Lager verläßt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

5. Umtausch bzw. Rücknahme

Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von uns schriftlich bestätigter Kulanzumtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen. Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme jedweder Software grundsätzlich nicht möglich. Eine Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt  der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen der Firma iNTuS und ihrer Zulieferanten.

Rücknahme von Leistungen erfolgt nur bei nachweislich falscher Leistung. Die Firma iNTuS ist berechtigt, sämtliche Fragmente der erbrachten Leistung von eventuellen Datenträgern zu löschen und bestehende Systemkonfigurationen so zu verändern, dass die bisher erbrachten Leistungen vollständig aus der Systemkonfiguration des Kunden entfernt wurden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kundens sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6.2

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.4

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kundens als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

6.5

Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

7. Gewährleistung / Haftungsausschluß

7.1

Die Firma iNTuS gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansrüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung.
Gebrauchte Ware wird unter Ausschluß jedweder Gewährleistung verkauft.

7.2

Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb von Gegenständen mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für die gerügten Mängel sind.

7.3

Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Firma iNTuS oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden.

7.4

Sollte die Firma iNTuS Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Käufer gegenüber der Firma iNTuS kein Recht auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung. In diesem Falle leitet die Firma iNTuS die Reparatursache lediglich für den Käufer an ihre Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen.

7.5

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch drei Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.

7.6

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung i.S.d. § 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.

7.7

Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.

7.8

In den Fällen, in denen -auch für unseren Käufer- kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die Vorschriften §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Sollte der Käufer die Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d. § 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche Aufwendungen wird nur bis maximal 2% des Netto-Warenwertes gewährt. Weitergehende Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die vereinbarte 24-monatige Gewährleistung gem. 7.1 dieser AGB als gleichwertiger Ausgleich i.S.d. §478 IV S.1 BGB abgegolten.

7.9

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1.4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.10

Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.11

Gewährleistung, Mängelbeseitigung bei Software- und Webpräsenzerstellungen:

Die Firma iNTuS haftet dafür, dass

-           an den Lieferungen und Leistungen keine Rechte Dritter bestehen, die die Rechte des Anwenders einschränken,

-           die Funktionsfähigkeit uneingeschränkt gegeben ist und die Lieferungen und Leistungen auf dem heutigen Stand der Technik sind,

-           die einschlägigen Rechtsvorschriften beobachtet wurden,

-           alle notwendigen Lizenzen und Erlaubnisse eingeholt wurden auf Kosten des Erstellens.

 

Die Mängelhaftung endet kraft Gesetzes nach 6 Monaten ab Abnahme der vollständigen Vertragsleistungen. Gerügte Mängel sind unverzüglich nachzubessern; nach drei erfolglosen Behebungsversuchen ist der Anwender berechtigt, den Mangel anderweitig beheben zu lassen und dem Ersteller die Kosten zu berechnen.

8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen und Leistungen

8.1

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden.

8.2

Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung und/oder Leistung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10 % des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

9. Webhosting

9.1

Geltungsbereich

 

a)

iNTuS erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen speziell für Webhosting. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart oder nochmals vorgelegt werden.

b)

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, sind nur dann Vertragsbestandteil und wirksam, wenn iNTuS sie in ihrer Geltung schriftlich bestätigt.

c)

Von Mitarbeitern der Firma iNTuS abgegebene mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind nur dann gültig, wenn iNTuS sie schriftlich bestätigt.

d)

iNTuS ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. iNTuS wird Anderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, dann werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist die Firma iNTuS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

9.2

Vertrag / Vertragsleistung

 

a)

Der Vertrag zwischen der Firma iNTuS und dem Kunden kommt durch den Auftrag des Kunden und der anschließenden Bestätigung durch iNTuS zustande, wobei iNTuS die Bestätigung durch eine erste Erfüllungshandlung oder Lastschriftabbuchung oder Rechnungslegung ersetzen kann.

b)

Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.

c)

iNTuS ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus Rechte auf Minderung, Wandelung, Schadensersatz oder Kündigung erwachsen.

d)

Die Firma iNTuS berechnet die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu den Leistungen hinzu.

e)

Gegenstand und Umfang der Leistung von iNTuS ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular, dem Produktblatt; Rechte auf Weitergehende Sonderleistungen bestehen nicht. Soweit der Vertrag mit einem Wiederverkäufer erfolgt oder aber ein für den Wiederverkauf vorgesehenes Produkt verkauft wird, hat die technische Betreuung (Support) gegenüber dem Endkunden oder Subhändler der Kunde zu leisten.

9.3

Allgemeine Leistungsinhalte

 

Soweit vertraglich keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist gilt die allgemeine Leistungsbeschreibung der nachstehenden Klauseln als Vertragsinhalt:

 

a)

Webhosting:
Es wird ein definierter Festplattenspeicherplatz auf von iNTuS im Internet angemieteten Servern bereitgestellt.

b)

Internet-Domains:
Es wird im Auftrag des Kunden die Registrierung von Domainnamen im Internet bei den dafür zuständigen Vergabestellen durchgeführt und es werden die Domainnamen gepflegt. Die Firma iNTuS übernimmt keine Haftung dafür, dass er Vertragsgegenstand den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspricht oder aber eine Domain, die zur Anmeldung gelangt, auch tatsächlich frei und frei von Rechten Dritten ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist werden Domains als "de"-Domains angemeldet.

c)

Content-Providing:
Es werden Inhalte (z. B. Bilder, Filme, Texte, HTML-Dokumente etc.) für die Einbindung innerhalb der Internetpräsenzen bereitgestellt. iNTuS garantiert dem Kunden, dass die Inhalte von Rechten Dritter nicht beeinträchtigt werden können, aber nicht die Verwendbarkeit für Jugendliche. Soweit Inhalte den Jugendschutzvorschriften unterfallen und der Kunde die Inhalte verwendet, ist er verantwortlich für den Schutz der Präsentation vor dem Zugriff Jugendlicher. Die Inhalte stellt die Firma iNTuS dem Kunden ausschließlich zur Einbindung in eine vertraglich zu benennende Internetpräsenz zur Verfügung. Eine Nutzung für andere Internetpräsenzen oder außerhalb der Webpräsenz ist nicht gestattet. Kündigt der Kunde den Vertrag mit iNTuS, erlischt auch die Berechtigung zur Nutzung der verfügbar gemachten Inhalte.

d)

Service-Management:
Es werden internetbasierte Dienstleistungen bereitgestellt oder vermittelt.

9.4

Pflichten des Kunden

 

iNTuS behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen der folgenden Vereinbarungen den Zugang des Kunden ohne vorherige Abmahnung zu schliessen.

 

a)

Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind der Firma sofort zu melden. Soweit der Kunde Kaufmann ist wird für die Anmeldung unter falschem Namen und die Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung oder Rechnungsanschrift eine Ver tragsstrafe von 2.500,00 € - die durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden kann - zu Lasten des Kunden vereinbart.

b)

Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er iNTuS schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat.

c)

Die Belästigung anderer Internetnutzer ist nicht gestattet. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung mit der größtmöglichen Sorgfalt durchzuführen.

d)

Der Kunde trägt die Verantwortung für sein über iNTuS veröffentlichtes und versendetes Material. Der Kunde ist verpflichtet, hiervon Sicherungskopien anzufertigen. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet die Firma iNTuS nicht. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für iNTuS fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz.

e)

Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inklusive aller Programme, Datenbanken, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.

f)

Der Kunde verpflichtet sich der Firma iNTuS Störungen, Mängel und Schäden am System sofort zu melden. Der Kunde hat iNTuS jene Kosten zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.

g)

Die Sperre eines Anschlusses ohne vorherige Abmahnung oder nach vorausgegangener Abmahnung gilt als fristlose Kündigung des Vertrages durch iNTuS.

h)

Monatliche Entgelte werden im Lastschriftverfahren zum Beginn der Abrechnungsperiode belastet, der Kunde gewährleistet die Deckung des Kontos. Abweichende Vereinbarungen sind hier möglich.

9.5

Drittnutzung

 

a)

Dritte dürfen weder direkt noch indirekt die Dienste der Firma iNTuS anstelle des Kunden nutzen, es sei denn, dass der Dritte im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt oder Angehöriger einer dauerhaften häuslichen Lebensgemeinschaft ist. Für die Nutzung durch Dritte haftet der Kunde. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Gestattung der Nutzung durch Dritte besteht nicht.

b)

Bei missbräuchlicher Nutzung durch Dritte ist iNTuS berechtigt, Unterlassung zu verlangen oder den Zugang des Kunden zu schließen.

9.6

Ausfall

 

a)

iNTuS mietet für die Internetpräsenzen ein ständig überwachtes Server-System an. Dem Kunden wird bei ordnungsgemäß laufendem System der jederzeitige Zugang zu den für ihn bestimmten Bereichen ermöglicht.

b)

Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten der Firma iNTuS und den dortigen Mitarbeitern beruht, bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Wandelung, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz.

c)

Vorhersehbare Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten werden dem Kunden in angemessener Frist im Voraus per E-Mail mitgeteilt. Der Ausfall von 18 Stunden Nutzungszeit pro Kalendermonat für Wartungsarbeiten ist im Preis mitkalkuliert. Ansprüche des Kunden können insoweit nicht hergeleitet werden.

9.7

Haftungsausschluss

 

a)

Für Schäden oder Verluste aufgrund der Nutzung der von iNTuS zur Verfügung gestellten Internetdienste haftet iNTuS nicht, es sei denn, dass die Haftung auf Vorsatz von iNTuS beruht. Geschäfte des Kunden mit Dritten, die über iNTuS getätigt werden, liegen außerhalb der Verantwortung der Firma iNTuS.

b)

Die Firma iNTuS haftet nicht für Schäden aus Datenverlusten, es sei denn, die Datenverluste sind auf Vorsatz von iNTuS zurückzuführen.

c)

Für Schäden, die sich aus der fehlenden Verfügbarkeit von Internetpräsenzen oder Internetzugängen ergeben, besteht eine Haftung von iNTuS nur für den Fall von Vorsatz.

d)

Alle vom Kunden über den Zugang der iNTuS abgerufenen Inhalte sind fremde Inhalte im Sinne von § 5 Abs. 3 Teledienstgesetz.

9.8

Zahlung

 

a)

Der Kunde ist verpflichtet, der Firma iNTuS zur Einziehung mittels Lastschriftermächtigung zu legitimieren. iNTuS kann im Falle des Widerrufs der Lastschriftermächtigung einen Sicherungsbetrag von 12 durchschnittlichen kalkulierten Monatsbeträgen verlangen.

b)

Bei Verzug mit Zahlung ist iNTuS bei Rückstand von mehr als zwei Monatszahlungen oder einem Rückstand von mehr als 250,00 € zur sofortigen Sperre des Kundenzugangs berechtigt. iNTuS ist berechtigt, die Regelungen des § 19 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung anzuwenden.

c)

Einwendungen gegen die Ermittlung und Abrechnung der Vergütung sind binnen Monatsfrist schriftlich bei iNTuS zu erheben. Danach gilt die Abrechnung in allen Teilen als genehmigt und iNTuS ist zur Löschung der Daten nach Ablauf eines weiteren Monats berechtigt.

d)

Soweit die Domain-Vergabestellen die Kosten für die Registrierung oder andere Leistungen erhöhen, ist die Firma iNTuS zur Anpassung der dem Kunden berechneten Entgelte ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung der Vergabestellen berechtigt.

e)

Während der Laufzeit des Vertrages betreut iNTuS die Domainnamen des Kunden auf der Grundlage der Vorgaben der Vergabestellen. Änderungen der Vorgaben wer- den automatisch Gegenstand der Leistung von iNTuS und gelten als mit dem Kunden vereinbart.

f)

Der Kunde wird bei der Vergabestelle als Nutzungsberechtigter ("admin-c") der Domain eingetragen. Der Kunde stimmt zu, dass sein Name, Anschrift und Telefonnummer bei der Vergabestelle gespeichert werden und bei Anfrage öffentlich einsehbar sind (Vorgabe der Denic eG und anderer Vergabestellen).

g)

Bei Vertragsbeendigung kann iNTuS die dem Kunden zugeordneten Domainnamen löschen, auch wenn der Kunde einen abweichenden Nutzungsberechtigten benennt. Bei Weiternutzung der Domain durch den Kunden wird die Firma iNTuS zum Vertragsende die Freigabeerklärung erteilen, sofern der Kunden die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt hat.

h)

Der Kunde wirkt bei der Registrierung, Änderung und Ummeldung einer Domain mit, soweit erforderlich.

i)

Bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages, der eine oder mehrere Domains beinhaltet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im Voraus bezahlter Beträge.

10. Software, Literatur

Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

11. Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

12. Ausfuhrgenehmigung

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

13.1

Als Erfüllungsort für alle beidseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewähransprüche wird Osnabrück vereinbart.

13.2

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Osnabrück vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

13.3

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.